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  • Pascal Eise

Halteverbot für den Umzug beantragen – so geht’s ganz einfach

Aktualisiert: 4. Feb. 2022

Ein Umzug ist immer spannend, oft aufregend und meistens mit Stress verbunden. In Städten gehört die Parkplatzsuche während des Umzugs zu den größten Schwierigkeiten. Wer möchte seine Kartons über diverse Straßen zum neuen Wohnsitz tragen? Mithilfe eines zeitlich begrenzten Halteverbots vor dem alten und/oder dem künftigen Domizil lässt sich dieses Problem schnell und einfach lösen.


Die eigene Verbotszone – wichtig zu wissen


Grundsätzlich gilt, dass Halteverbote nur mit behördlicher Genehmigung eingerichtet werden dürfen. Dabei gibt es von Bundesland zu Bundesland, von Stadt zu Stadt, manchmal sogar von Gemeinde zu Gemeinde, Unterschiede. Betroffen davon sind insbesondere Kosten, Bearbeitungszeitraum und Zuständigkeiten. Grund dafür ist, dass Halteverbote nicht dem Straßenverkehrsgesetz, also einem Bundesgesetz, unterliegen, sondern es sich um Landesrecht handelt. Die Umsetzung beziehungsweise jeweiligen Zuständigkeiten regelt § 44 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Ihre Gemeindeverwaltung/Ihr Bürgerbüro kann Ihnen sagen, an wen Sie sich wenden müssen. Ein Anruf beim Straßenverkehrsamt oder dem Straßenbauamt sorgt ebenfalls für Klarheit. Verboten ist in ganz Deutschland das Aufstellen selbstgefertigter Schilder sowie Absperrungen mittels Flatterband, Mülltonnen und Ähnlichem.



Was sagt der Gesetzgeber zum mobilen Halteverbot?


Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse regeln die §§ 44 bis 47 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung). Gemäß § 46 ff können sie von der Straßenverkehrsbehörde in Einzelfällen oder allgemein gegeben werden. Davon betroffen sind unter anderem Halte- und Parkverbote, wie sie StVO § 12 regelt. Abs. 3 besagt, dass die Genehmigungen mit dem Vorbehalt des Widerrufs und entsprechenden Nebenbestimmungen (Bedingungen, Befristungen, Auflagen) vergeben werden, Abs. 4 regelt die Zuständigkeiten und den Geltungsbereich.



Beantragung eines zeitlich begrenzten Halteverbots für den Umzug


Für die Genehmigung eines zeitlich begrenzten Halteverbots ist ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde oder deren Vertretung vorgeschrieben. Die Ämter halten in der Regel Formblätter bereit, formlose Anträge werden normalerweise nicht angenommen. Der Antrag sollte in jedem Falle rechtzeitig erfolgen, denn je nach Ort, Behörde sowie Behördengröße und deren aktuellem Arbeitsaufwand, kann die Bearbeitung bis zu drei Wochen dauern. Mit welchen Zeitaufwand Sie rechnen müssen, teilt Ihnen der zuständige Sachbearbeiter mit. Von ihm erfahren Sie ebenfalls, ob Sie sich selbst um die Aufstellung kümmern dürfen oder ob diese Arbeiten das Straßenbauamt für Sie übernehmen muss, beziehungsweise, ob Sie eine Wahl haben und welche Kosten Sie erwarten.


Keine Lust, die Anträge und Behördengänge selbst in Angriff zu nehmen? Hier können Halteverbotsschilder ganz einfach online bestellt werden.


Sind alle Formalitäten erledigt, stellen Sie oder das Straßenbauamt je nach Vorschrift drei bis vier Tage vor dem Inkrafttreten des Halteverbots ein Hinweisschild auf. Dieses beinhaltet neben dem Datum und der Uhrzeit, welche Fläche für den angegebenen Zeitraum gesperrt wird. Zudem müssen Sie beziehungsweise die Straßenbauamtsmitarbeiter in einer sogenannten Vormerkliste die im künftigen Halteverbotsbereich aktuell parkenden Fahrzeuge mit Fahrzeughersteller, Kfz-Kennzeichen, Ort, Datum und Uhrzeit erfassen.



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