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  • Pascal Eise

Telefon - und Internetanschluss – wie der Umzug reibungslos klapp

Aktualisiert: 26. Okt. 2021

Festnetz und Internet können bei einem Umzug ohne große Änderungen an den neuen Wohnort mitgenommen werden. Doch häufig lohnt es sich den Umzug als Anlass zum Anbieterwechsel zu nutzen. In beiden Fällen gibt es einiges zu beachten, damit der Umzug erfolgreich klappt. Das Wichtigste in Kürze.


Bei einem Wechsel des Wohnortes gibt es viel zu organisieren: Der Umzug muss geplant und durchgeführt werden, die neue Wohnung will eingerichtet werden und das Einwohnermeldeamt möchte über den neuen Wohnort informiert werden. Erst nach dem Einzug fällt manchem Mieter auf, dass der Telefon- und Internetanschluss tot ist. Mal eben über WLAN schnell etwas googlen oder abends bei einem Film beim Streaming-Anbieter entspannen – ohne lokales Internet schwierig. Und auch per Festnetztelefon ist man dann noch nicht erreichbar.


Erschwerend kommt hinzu, dass die Freischaltung häufig einige Zeit in Anspruch nimmt. Wer also direkt in der neuen Wohnung surfen und telefonieren möchte, sollte sich rechtzeitig darum kümmern.



Telekom, Vodafone, 1&1, O2… ? Ein Vergleich des Internetanbieters lohnt sich


Der Umzug steht bevor. Für viele ist das die Gelegenheit den eigenen Internetanbieter mit anderen Anbietern zu vergleichen. Hier empfiehlt es sich nicht nur die Anbieter untereinander, sondern auch die Tarife des eigenen Anbieters zu überprüfen. Denn: mit dem Wechsel zu einem anderen Tarif beim gleichen Anbieter kann man bares Geld sparen oder verbesserte Konditionen erhalten, wie zum Beispiel eine schnellere DSL-Verbindung.


Kündigungsfristen bei Anbieterwechsel beachten - so gelingt der Wechsel


Wer seinen derzeitigen Telefon- und Internetvertrag kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln möchte, der sollte für einen reibungslosen Ablauf folgendes beachten:


Kündigungsfrist ermitteln und einhalten: eine Kündigung ist nur zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit möglich (meist 12 oder 24 Monate). Meist beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate. Einige Anbieter zeigen sich kulant und ermöglichen die vorzeitige Beendigung des Vertrages gegen eine einmalige Gebühr.


Neuen Anbieter kündigen lassen: Beauftragen Sie nach Möglichkeit den neu gewählten Anbieter bei Vertragsschluss mit der Kündigung des alten Vertrags. Dies hat gegenüber einer eigenen Kündigung den Vorteil, dass die Anbieter untereinander das Übergangs-Prozedere klären können. Zur Sicherheit sollten Sie dabei einen Zeitpuffer von mehreren Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist einplanen. Prüfen Sie zur Sicherheit die AGB des alten Anbieters daraufhin, ob er eine persönliche Kündigung verlangt wird.



Sonderkündigungsrecht: bei nicht gleicher Leistung am neuen Wohnort


Es muss aber nicht gewechselt werden. Ein Telefon- und Internetvertrag kann in der Regel unverändert weitergeführt werden. Rein rechtlich ist ein Umzug kein Grund, den bestehenden Telefon- und Internetvertrag zu kündigen. Eine Ausnahme von dieser Regel besteht, wenn der Anschluss am neuen Wohnort nicht angeboten werden kann – ein Beispiel wäre ein Umzug ins Ausland. Wenn der Anbieter die vereinbarte Leistung auch am neuen Wohnort anbietet, sollte die Vertragslaufzeit fortgeführt und nicht von Neuem begonnen werden. Auch die Konditionen und Leistungen sollten identisch sein, genauso wie die Übertragungsrate der Internetverbindung. Falls nicht, haben Mieter ein Sonderkündigungsrecht – mit der Einstufung in einen anderen Tarif müssen Sie sich nicht zufriedengeben. Achtung: wer vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht, sollte dennoch die Kündigungsfrist (meist drei Monate) im Auge behalten.


Bleibt man beim bisherigen Anbieter, wird manchmal ein neuer Vertrag zu verbesserten Konditionen geschlossen. Allerdings sollte man hier beachten, dass auch die Mindestlaufzeit des Vertrages somit neu beginnt. Diese ist gesetzlich auf maximal 24 Monate begrenzt.



Direkt online mit dem bisherigen Anbieter: rechtzeitig ab- und anmelden


Wer umzieht und bei seinem bisherigen Internet- und Telefonanbieter bleibt, muss manchmal wochenlang auf Telefon- und Internetanschluss warten. Damit das nicht passiert und Mieter noch am selben Tag in der neuen Wohnung online sind, sollte dem Netzanbieter der geplante Umzug spätestens einen Monat vor Umzugstermin mitgeteilt werden. Besonders wichtig ist dabei die korrekte Angabe aller Daten des neuen Wohnortes, wie die Adresse, Lage und der bisherige Anschlussnehmer der Wohnung. Auch sollte bekannt gegeben werden, wann der aktuelle Anschluss spätestens abgeschaltet werden soll.



Telefon und Internet einfach umziehen: Vormieterdaten in Erfahrung bringen


Was hat der Vormieter mit meinem neuen Telefon- und Internetanschluss zu tun? Tatsächlich sind auch seine aktuellen Anschlussdaten wichtig, damit die Umstellung reibungslos erfolgen kann. Im besten Fall kann mit den korrekten Daten des vorherigen Anschlusses die Umstellung ohne Einsatz eines Technikers erfolgen. Der Vorteil: Der Anschluss lässt sich dann mit Namen und Festnetznummer des Vormieters einfach aus der Ferne umschalten.

Tipp: Fragen Sie beim Vermieter oder der Hausverwaltung nach Kontaktdaten zum derzeitigen Mieter und geben Sie fairerweise auch Ihrem eigenen Nachmieter die korrekten Daten zum aktuellen Internet- und Telefonanschluss.


Gegebenenfalls Zugang für den Techniker ermöglichen


Wenn zur Freischaltung doch ein Techniker benötigt wird, sollten Sie seinen Besuch gut vorbereiten. Dazu gehört: das Klingelschild aktualisieren, den Zugang zu Telefonleitung und Technikraum bereithalten sowie die Hardware vom Telefonanbieter parat haben.

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