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  • Pascal Eise

Nach dem Umzug ummelden? So geht's!

Aktualisiert: 23. Juli 2020

Die Traumwohnung ist gefunden und der Umzug gemeistert. Jetzt beginnt die Bürokratie – denn nicht nur das Einwohnermeldeamt besteht auf eine zügige Mitteilung der neuen Adresse. Wir erklären, wem man seine neue Anschrift am besten unverzüglich oder sogar schon vor dem Umzug mitteilen sollte.



Bevor es ans Einrichten der neuen Wohnung geht, sollten neue Mieter nicht vergessen, den Stand der Wohnung bei Einzug in einem Übergabeprotokoll festzuhalten. Doch damit ist der Papierkram noch nicht erledigt, im Gegenteil: Verschiedenen Behörden, Dienstleister oder Versicherungen sollten zeitnah über die Adressänderung informiert werden.


Einwohnermeldeamt – Meldepflicht des Wohnorts Das Wichtigste zuerst: In Deutschland ist jeder Mieter dazu verpflichtet, seinen Wohnsitz dem zuständigen Einwohnermeldeamt mitzuteilen. In der Regel hat man dafür nach einem Umzug nur ein bis zwei Wochen Zeit – andernfalls droht ein Ordnungsgeld.


Wer selbst keine Zeit hat, kann einen Vertreter schicken. Voraussetzung hierfür ist eine schriftliche Vollmacht. Egal ob man selbst zur Meldebehörde geht oder einen Vertreter schickt – immer im Gepäck sollte die schriftliche Bescheinigung des Vermieters (Wohnungsgeberbestätigung) sein. Die ist seit 2015 Pflicht und enthält neben Name und Adresse des Vermieters auch das Einzugsdatum sowie Name und neue Anschrift des Mieters. Versicherungen und Co. – Ummelden schon vor dem Umzug sinnvoll Die Bearbeitung von Adressänderungen kann schon mal etwas dauern. Daher lohnt es sich, die Änderung dort, wo es möglich ist, schon vor dem Umzug mitzuteilen. So wird sichergestellt, dass sich eventuelle Auszahlungen nicht verzögern. Neben Versicherungen sollten Mieter auch das Arbeits- oder Bafög-Amt informieren, sofern sie dort Leistungen beziehen. Auto ummelden und Fahrzeugpapiere aktualisieren Auch an die Ummeldung des Fahrzeugs sollte bei einem Umzug gedacht werden. Wenn der Umzug einen Stadtwechsel mit sich bringt, muss das Auto bei der Kfz-Zulassungsstelle umgemeldet werden. Dazu muss die Kfz-Haftpflichtversicherung informiert und der Fahrzeugschein sowie der Fahrzeugbrief bei der Zulassungsstelle aktualisiert werden. Hierfür benötigen frisch umgezogene Autobesitzer eine Versicherungsbestätigungskarte. Die wird von der Kfz-Haftpflichtversicherung ausgestellt. Wer lediglich innerorts umzieht, braucht diese Karte nicht, muss sich aber trotzdem bei der Zulassungsstelle melden. Gut zu wissen: Ein neues Nummernschild muss mittlerweile nicht mehr beantragt werden. Wer also beispielsweise von Hamburg nach Stuttgart oder München umzieht, kann sein geliebtes HH- Kennzeichen behalten. Rundfunkbeitrag an-, um oder abmelden Neben dem Auto darf auch der Rundfunkbeitrag auf keiner Umzugs-Checkliste fehlen. Mieter, die bislang noch keinen Rundfunkbeitrag gezahlt haben, es aber beispielsweise beim Einzug in die erste eigene Wohnung zukünftig müssen, können sich unter www.rundfunkbeitrag.de einfach online anmelden. Dort ist auch die Ummeldung problemlos möglich, wenn die Gebühr bereits entrichtet wird und ein Umzug bevorsteht. Wer keine Beiträge mehr zahlen muss, weil beispielsweise der Partner oder der Mitbewohner das für die neue Wohnung übernimmt, kann sich beim Beitragsservice melden und kündigen. Wo ist ein Anbieterwechsel sinnvoll? Darüber hinaus ist der Umzug ein guter Anlass, um zu überprüfen, ob man mit seinen Anbietern für Telefon, Internet, Strom und Co. noch zufrieden ist. Es gilt zu überlegen, welche Anbieter Sie mitnehmen möchten und wo ein Wechsel erwünscht ist. Dabei müssen die jeweiligen Kündigungsfristen genau geprüft werden. Es ist also sinnvoll, sich bereits einige Wochen vor dem Umzug mit diesem Thema zu beschäftigen. Hier haben wir einige Tipps zum Anbieterwechsel zusammengestellt. Nachsendeauftrag bei der Post Zuletzt noch ein Tipp: Um zu garantieren, dass die Post in der neuen Wohnung ankommt, empfiehlt es sich, bei der Post einen Nachsendeauftrag zu erstellen. Der Auftrag kann für 12 oder 24 Monate erteilt werden und ist sowohl online als auch in der Postfiliale möglich. Der Nachsendeauftrag sollte mit einer Vorlaufzeit von fünf Werktagen beantragt werden und kostet zwischen 26,90 und 34,90 Euro.

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