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  • Pascal Eise

Welche Möglichkeiten gibt es bei der Mietkaution?

Aktualisiert: 7. Okt. 2021


Als Mietkaution wird umgangssprachlich die finanzielle Absicherung gegen Schäden bezeichnet, die ein Vermieter zu Vertragsbeginn von seinem Mieter verlangt. Offiziell spricht man deswegen auch von einer Mietsicherheit. Dass es für diese Art des Schutzes jedoch noch mehr zuverlässige Möglichkeiten gibt, als das weitverbreitete Hinterlegen eines hohen Geldbetrags, überrascht noch immer viele Mieter und Vermieter. Im Folgenden geben wir eine Übersicht:


Das muss eine Mietkaution leisten können: Eine Mietkaution ist die finanzielle Absicherung eines Vermieters oder Verwalters für seine finanzielle Zukunft. Denn sollte ein Mieter einen Schaden verursachen, sei es durch Beschädigung an Haus oder Wohnung oder durch ausbleibende Mietzahlungen, bleibt der Vermieter dank der Mietsicherung nicht auf seinen Kosten sitzen. Er kann auf die Mietsicherheit zurückgreifen, die in einem solchen Fall den Schaden decken kann. Entsteht kein Schaden, bleibt sie ungenutzt und geht an den Mieter zurück. Eine Mietsicherheit kann also als eine Garantie verstanden werden, die zu 100 % sicherstellt, dass dem Vermieter Schadensersatz geleistet wird, falls der Mieter Mietschäden verursacht. Auf dieser Grundlage ist es möglich, dass neben der Hinterlegung eines Geldbetrags auch andere Formen der Mietsicherheit beim Vermieter oder Verwalter deponiert werden. Hauptsache, sie erfüllen nach § 551 BGB ihre grundlegende Funktion, dem Vermieter oder Verwalter eine ausreichende finanzielle Sicherheit zu bieten. Nachteile einer Mietkaution in bar für den Mieter Die maximale Höhe der Mietkaution ist gesetzlich geregelt und orientiert sich streng an der Höhe der Miete selbst. Eine Haftungssumme von maximal drei Nettokaltmieten ist als Absicherung zugelassen. Nicht für jeden Mieter ist es ein Leichtes, eine solche Summe entbehren zu können – oder auch zu wollen. Denn besonders bei einem Umzug stehen andere wichtige Investitionen an, die getätigt werden müssen. Für den Umzug selbst, die Miete einer größeren Wohnung, wenn beispielsweise ein Kind hinzugekommen ist, oder auch für neue Möbel und Haushaltsgeräte. Manche Mieter müssen zudem bis zu sechs Monate auf die Rückzahlung ihrer vormals hinterlegten Mietkaution warten und haben keine Lust, durch die neue Mietsicherheit bis dahin in einen finanziellen Engpass zu geraten. Welche Arten der Mietkaution gibt es und was zeichnet sie aus? Drei sind zu empfehlen, von einer ist abzuraten. Das sind die bekanntesten Mietkautions-Möglichkeiten:

  • Barkaution

  • Mietkautionsbürgschaft

  • Bankaval

  • Privatbürgschaft

Was ist eine Barkaution? Bei der Barkaution handelt es sich um die bekannteste Form der Mietkaution: ein Geldbetrag wird als Mietsicherheit überreicht. Er muss jedoch nicht, wie der Name vermuten lassen könnte, in bar übergeben werden. Auch eine Überweisung, oder die Hinterlegung einer Sparbuchs (Spareinlage) sind möglich. Wichtige Merkpunkte zur Barkaution:

  • Es kann eine Barkaution in einer Höhe von bis zu 3 Nettokaltmieten zu zahlen sein.

  • Die Barkaution muss auf einem separaten Mietkautionskonto oder Mietkautionssparbuch angelegt werden.

  • Die Barkaution muss zum üblichen Zinssatz und mit dreimonatiger Kündigungsfrist bei einem Kreditinstitut liegen.

  • Die Barkaution kann als Sparbuch mit Verpfändung an den Vermieter hinterlegt werden.

Fazit: Zu empfehlen für alle, denen es nichts ausmacht, für einen längeren Zeitraum auf einen hohen Geldbetrag zu verzichten. Was ist eine Mietkautionsbürgschaft? Eine Mietkautionsbürgschaft ist eine bewährte und weithin akzeptierte Alternative zur Barkaution. Statt eines direkten Geldbetrags gibt der Mieter seinem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde, die durch einen anerkannten Versicherer ausgestellt wurde. Die Urkunde garantiert, dass dieser Versicherer mit seiner Haftung bürgt, sollte durch den Mieter ein Mietschaden entstehen. Das bedeutet, er streckt die Kosten für einen Schaden vor. Für diese Dienstleistung zahlt der Mieter einen geringen Jahresbeitrag.  Wichtige Merkpunkte zur Mietkautionsbürgschaft:

  • Der Mieter zahlt für die Mietbürgschaft einen jährlichen Dienstleistungsbeitrag, kann den hohen Geldbetrag für die Barkaution aber behalten.

  • 100 % sicher: Eine Mietkautionsbürgschaft garantiert dem Vermieter die gleiche Sicherheit wie eine Barkaution.

  • Falls beim Mieter noch eine Kautionsrückzahlung der alten Wohnung aussteht, kann ein finanzieller Engpass vermieden werden, da die Mietbürgschaft sofort bereitgestellt werden kann.

  • Im Falle einer unverschuldeten Erwerbslosigkeit übernimmt beispielsweise kautionsfrei.de für bis zu 2 Jahre den Jahresbeitrag und ermöglicht so weiterhin sorgenfreies Wohnen.

  • Weniger Aufwand für den Vermieter: Keine Kontoführung, Kautionssteuer- oder Endabrechnung notwendig

Was ist ein Bankaval oder eine Bankbürgschaft? Ein Bankaval, auch Bankbürgschaft oder Avalkredit genannt, ist der Mietkautionsbürgschaft in den Grundzügen recht ähnlich: Es beinhaltet die Übernahme der Haftung für einen Mieter gegenüber dem Vermieter, falls ein Schaden entsteht. Somit ist auch hier die gleiche Sicherheit wie bei einer Mietbürgschaft gegeben. Wichtige Merkpunkte zum Bankaval:

  • Bei einigen Banken ist eine Bürgschaft an Bedingungen wie ein vorhandenes Kundenkonto oder zusätzliche Kosten geknüpft.

  • Eine Bankaval garantiert dem Vermieter die gleiche Sicherheit wie eine Barkaution.

  • Ein finanzieller Engpass im Falle einer ausstehenden Kautionsrückzahlung kann vermieden werden, das ein Bankaval unter den richtigen Voraussetzungen zeitnah zur Verfügung gestellt werden kann.

  • Weniger Aufwand für den Vermieter: Weder  Kontoführung, Kautionssteuer- oder Endabrechnung sind erforderlich.

  • Bei einigen Anbietern bzw. Banken hat die Beantragung einer Bürgschaft negative Auswirkungen auf die Bonität.

Fazit: Zu empfehlen für alle, die schnell eine sichere bargeldlose Lösung suchen. Was ist eine Privatpersonenbürgschaft? Hier bürgen Privatpersonen, oft Eltern, Großeltern oder Geschwister für die Mietsicherheit und haften im Schadensfall für einen Mieter. Dass dies zwar gesetzlich durchaus möglich, aber mit erheblichen finanziellen Risiken für den Bürgen verbunden ist, wenn ein Schaden auftritt, liegt nahe. Zudem lehnen einige Vermieter und Verwalter die Privatbürgschaft ab, denn ein Restrisiko, auf Kosten sitzen zu bleiben, besteht. Privatpersonen können die eigene Zahlungsfähigkeit nicht wie eine Versicherung oder Bank jederzeit garantieren. Die grundlegende Funktion einer Mietkaution, dem Vermieter 100%ige Sicherheit zu bieten, ist somit nicht gegeben. Wichtige Merkpunkte zur Privatpersonenbürgschaft:

  • Die Privatpersonenbürgschaft bürgt ein hohes finanzielles Risiko für den Bürgen.

  • Sie kann keine 100%ige Sicherheit bieten.

  • Diese Art der Bürgschaft genießt nur eine niedrige Akzeptanz bei Vermietern und Verwaltern.



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